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BIVA-Pflegeschutzbund. Wir beraten Sie. bei Problemen mit der. Pflege im Alter. Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und VORLAGEN FÜR DIE BEIRATSARBEIT Die wichtigsten Fakten, Tipps und Hintergründe zur Beiratsarbeit haben wir jetzt in der begleitenden Broschüre „Mitwirken und Mitbestimmen in NRW – Ein Handbuch für Bewohnervertretungen in betreuten Wohnformen“ zusammengefasst. Hier finden Sie ergänzende Anlagen zu dieser Broschüre: Gesetzliche Grundlagen, Adressen zumNachfragen
BESUCHSEINSCHRÄNKUNGEN IN ALTEN- UND …TRANSLATE THIS PAGESEE MOREON BIVA.DE
PRÃœFUNG VON PFLEGE- UND HEIMVERTRÄGEN LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. Gesetzliche Grundlage dazu ist§ 75
INVESTITIONSKOSTEN IM PFLEGEHEIM Investitionskosten in Heimen. Investitionskosten sind die Ausgaben eines Heimbetreibers für Anschaffu ngen von längerfristigen Gütern, z. B. das Gebäude oder die Ausstattung. In einem Pflegeheim sind die Kosten gemeint, die dem Träger durch Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischenAnlagen entstehen.
"87B-KRÄFTE": KRITIK AN REGELWIDRIGEM EINSATZ BIVA kritisiert regelwidrigen Einsatz von Betreuungskräften („§87b-Kräfte“) Das Aufgabengebiet für zusätzliche Betreuungskräfte, die in Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI eingesetzt werden können (bis Ende 2016 in § 87b), hat der Gesetzgeber klar definiert. Sie sollen pflegedürftigen Menschen bei alltäglichen Aktivitäten wie BEI SOZIALHILFE: REGELMÄSSIGE SCHENKUNGEN KÖNNENTRANSLATE THIS PAGE Insofern bestand ein Recht des Sozialhilfeträgers, das Geld zurückzufordern. Irrelevant sei in diesem Zusammenhang, ob die spätere Pflegebedürftigkeit absehbar war. Um eine Schenkung zurückfordern zu können, muss diese unentgeltlich ohne Gegenleistung erfolgt sein und darf keine Pflicht- oder Anstandsschenkung sein(s.o.). Der
LANDESRECHT SACHSEN-ANHALT GESAMTES GESETZ WTG-PERSVO - Seite 1 von 9 - Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WTG-PersVO Ausfertigungsdatum: 23.04.2019 Gültig ab:01.07.2019
SOZIALLEISTUNGEN: MUSS ICH KONTOAUSZÜGE VORLEGEN? …TRANSLATE THISPAGE
Grundsätzlich gilt nämlich, dass eine Behörde nicht ohne Grund das Vorlegen von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Dies wurde auch vom Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 19. September 2008 bestätigt (Az. B 14 AS 45/07 R). Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann die Anforderung nicht beanstandet werden. BIVA - INTERESSENVERTRETUNG BEI PFLEGE UND BETREUUNGTRANSLATE THISPAGE
BIVA-Pflegeschutzbund. Wir beraten Sie. bei Problemen mit der. Pflege im Alter. Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und VORLAGEN FÜR DIE BEIRATSARBEIT Die wichtigsten Fakten, Tipps und Hintergründe zur Beiratsarbeit haben wir jetzt in der begleitenden Broschüre „Mitwirken und Mitbestimmen in NRW – Ein Handbuch für Bewohnervertretungen in betreuten Wohnformen“ zusammengefasst. Hier finden Sie ergänzende Anlagen zu dieser Broschüre: Gesetzliche Grundlagen, Adressen zumNachfragen
BESUCHSEINSCHRÄNKUNGEN IN ALTEN- UND …TRANSLATE THIS PAGESEE MOREON BIVA.DE
PRÃœFUNG VON PFLEGE- UND HEIMVERTRÄGEN LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. Gesetzliche Grundlage dazu ist§ 75
INVESTITIONSKOSTEN IM PFLEGEHEIM Investitionskosten in Heimen. Investitionskosten sind die Ausgaben eines Heimbetreibers für Anschaffu ngen von längerfristigen Gütern, z. B. das Gebäude oder die Ausstattung. In einem Pflegeheim sind die Kosten gemeint, die dem Träger durch Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischenAnlagen entstehen.
"87B-KRÄFTE": KRITIK AN REGELWIDRIGEM EINSATZ BIVA kritisiert regelwidrigen Einsatz von Betreuungskräften („§87b-Kräfte“) Das Aufgabengebiet für zusätzliche Betreuungskräfte, die in Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI eingesetzt werden können (bis Ende 2016 in § 87b), hat der Gesetzgeber klar definiert. Sie sollen pflegedürftigen Menschen bei alltäglichen Aktivitäten wie BEI SOZIALHILFE: REGELMÄSSIGE SCHENKUNGEN KÖNNENTRANSLATE THIS PAGE Insofern bestand ein Recht des Sozialhilfeträgers, das Geld zurückzufordern. Irrelevant sei in diesem Zusammenhang, ob die spätere Pflegebedürftigkeit absehbar war. Um eine Schenkung zurückfordern zu können, muss diese unentgeltlich ohne Gegenleistung erfolgt sein und darf keine Pflicht- oder Anstandsschenkung sein(s.o.). Der
LANDESRECHT SACHSEN-ANHALT GESAMTES GESETZ WTG-PERSVO - Seite 1 von 9 - Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WTG-PersVO Ausfertigungsdatum: 23.04.2019 Gültig ab:01.07.2019
SOZIALLEISTUNGEN: MUSS ICH KONTOAUSZÜGE VORLEGEN? …TRANSLATE THISPAGE
Grundsätzlich gilt nämlich, dass eine Behörde nicht ohne Grund das Vorlegen von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Dies wurde auch vom Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 19. September 2008 bestätigt (Az. B 14 AS 45/07 R). Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann die Anforderung nicht beanstandet werden. HEIMGESETZE DER BUNDESLÄNDER Länder-Heimgesetze. Die Länder haben seit der Föderalismusreform 2007 die Aufgaben den ordnungsrechtlichen Teil der Heimgesetzgebung selbst zu regeln. Dazu gehören Fragen der Genehmigung des Betriebs von Heimen oder anderen Wohnformen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die personelle oder bauliche Ausstattung der LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. Gesetzliche Grundlage dazu ist§ 75
PRÜFUNG VON PFLEGE- UND HEIMVERTRÄGEN Um nerven-, geld- und zeitraubende Streitigkeit zu vermeiden, bieten wir Ihnen professionelle Vertragsprüfungen von ambulanten wie stationären Pflegeverträgen. Eine solche Prüfung durch einen Juristen des BIVA-Beratungsdienstes kostet pauschal 60,00 Euro. Eine Vertragsprüfung ist nur für BIVA-Mitglieder möglich. BEI SOZIALHILFE: REGELMÄSSIGE SCHENKUNGEN KÖNNENTRANSLATE THIS PAGE Insofern bestand ein Recht des Sozialhilfeträgers, das Geld zurückzufordern. Irrelevant sei in diesem Zusammenhang, ob die spätere Pflegebedürftigkeit absehbar war. Um eine Schenkung zurückfordern zu können, muss diese unentgeltlich ohne Gegenleistung erfolgt sein und darf keine Pflicht- oder Anstandsschenkung sein(s.o.). Der
STERBEN, TOD UND PALLIATIVVERSORGUNG Sterbende Menschen sollen damit weit umfassender betreut werden, ob zu Hause, in Heimen, Hospizen oder Krankenhäusern. Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung vor allem auf dem Land sollen geschlossen werden. Beispielsweise werden nicht mehr nur 90, sondern 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten für Hospize übernommen. KÃœNDIGUNG DURCH DEN UNTERNEHMER Nur wenn dies zu bejahen ist, besteht kein Kündigungsgrund mehr. 2. Der Unternehmer ist zur Kündigung berechtigt, wenn schon bei Vertragsschluss eine Leistungsanpassung wegen verändertem Pflege- oder Betreuungsbedarf wirksam ausgeschlossen wurde und der Unternehmer deshalb eine Anpassung der Leistungen nicht anbietet. AUFGABEN VON SOG. § 87 B-BETREUUNGSKRÄFTEN Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften (§ 43b SGB XI, früher § 87b) Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sollen in stationären Einrichtungen zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Bewohnerermöglichen.
HITZE IM PFLEGEHEIM
Hitze im Pflegeheim – Darauf sollten Sie achten. Hitze kann für Senioren im Allgemeinen zu einem Problem werden, wenn sie nicht genug trinken, keine ausreichenden Ruhezeiten einhalten oder sich ohne Kopfbedeckung direkter Sonneneinstrahlung aussetzen. HESSISCHES GESETZ ÜBER BETREUUNGS-UND PFLEGELEISTUNGEN (HGBP) Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) Vom 7. März 2012 ( GVBl. I S. 34 ) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 19.
ÜBERWACHUNGSKAMERAS IN HEIMEN 3 3 1. Einleitung Im öffentlichen Bereich gehören sie fast schon zum Standard, in den stationären Ein-richtungen halten sie mehr und mehr Einzug: Überwachungskameras. BIVA - INTERESSENVERTRETUNG BEI PFLEGE UND BETREUUNGTRANSLATE THISPAGE
BIVA-Pflegeschutzbund. Wir beraten Sie. bei Problemen mit der. Pflege im Alter. Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und BESUCHSEINSCHRÄNKUNGEN IN ALTEN- UND …TRANSLATE THIS PAGESEE MOREON BIVA.DE
PRÃœFUNG VON PFLEGE- UND HEIMVERTRÄGEN STERBEN, TOD UND PALLIATIVVERSORGUNG Sterbende Menschen sollen damit weit umfassender betreut werden, ob zu Hause, in Heimen, Hospizen oder Krankenhäusern. Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung vor allem auf dem Land sollen geschlossen werden. Beispielsweise werden nicht mehr nur 90, sondern 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten für Hospize übernommen. ZUSATZLEISTUNGEN IM PFLEGEHEIM Zusatzleistungen im Pflegeheim. In der Pflege ist der Markt zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner stark reglementiert. In vielen Bereichen herrscht das Sachleistungsprinzip vor, d.h. die Empfänger von Pflege- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen zahlen die „Preise“ dafür nicht selbst, sondern die sogenannten Kostenträger – die Pflege- und Sozialkassen – vereinbaren mit LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. Gesetzliche Grundlage dazu ist§ 75
BEI SOZIALHILFE: REGELMÄSSIGE SCHENKUNGEN KÖNNENTRANSLATE THIS PAGE Insofern bestand ein Recht des Sozialhilfeträgers, das Geld zurückzufordern. Irrelevant sei in diesem Zusammenhang, ob die spätere Pflegebedürftigkeit absehbar war. Um eine Schenkung zurückfordern zu können, muss diese unentgeltlich ohne Gegenleistung erfolgt sein und darf keine Pflicht- oder Anstandsschenkung sein(s.o.). Der
BIVA - INTERESSENVERTRETUNG BEI PFLEGE UND BETREUUNGTRANSLATE THISPAGE
BIVA-Pflegeschutzbund. Wir beraten Sie. bei Problemen mit der. Pflege im Alter. Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und BESUCHSEINSCHRÄNKUNGEN IN ALTEN- UND …TRANSLATE THIS PAGESEE MOREON BIVA.DE
PRÃœFUNG VON PFLEGE- UND HEIMVERTRÄGEN STERBEN, TOD UND PALLIATIVVERSORGUNG Sterbende Menschen sollen damit weit umfassender betreut werden, ob zu Hause, in Heimen, Hospizen oder Krankenhäusern. Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung vor allem auf dem Land sollen geschlossen werden. Beispielsweise werden nicht mehr nur 90, sondern 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten für Hospize übernommen. ZUSATZLEISTUNGEN IM PFLEGEHEIM Zusatzleistungen im Pflegeheim. In der Pflege ist der Markt zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner stark reglementiert. In vielen Bereichen herrscht das Sachleistungsprinzip vor, d.h. die Empfänger von Pflege- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen zahlen die „Preise“ dafür nicht selbst, sondern die sogenannten Kostenträger – die Pflege- und Sozialkassen – vereinbaren mit LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. Gesetzliche Grundlage dazu ist§ 75
BEI SOZIALHILFE: REGELMÄSSIGE SCHENKUNGEN KÖNNENTRANSLATE THIS PAGE Insofern bestand ein Recht des Sozialhilfeträgers, das Geld zurückzufordern. Irrelevant sei in diesem Zusammenhang, ob die spätere Pflegebedürftigkeit absehbar war. Um eine Schenkung zurückfordern zu können, muss diese unentgeltlich ohne Gegenleistung erfolgt sein und darf keine Pflicht- oder Anstandsschenkung sein(s.o.). Der
PROBLEME MIT PFLEGE UND HEIM? BERATUNG DER BIVA Probleme mit dem Pflegeheim oder dem ambulanten Pflegedienst? Im BIVA-Beratungsdienst werden Einzelpersonen individuell beraten. Unser Team bietet Einzelfallberatung zu rechtlichen, finanziellen und allgemeinen Problemen im Zusammenhang mit Pflegeheimen, betreuten Wohnformen und ambulanter Pflege. Sie benötigen eine Beratung? EINSICHTSRECHT IN DIE PFLEGEDOKUMENTATION Pflegedokumentation. Die Einrichtungsträger sind verpflichtet, über jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Pflegedokumentation zu führen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den jeweiligen Landesheimgesetzen.. Genauere Regelungen finden sich darüber hinaus in den sogenannten Landesrahmenverträgen nach § 75 Abs. 1 SGB XI.In diesen ist u.a. festgelegt, dass die STERBEN, TOD UND PALLIATIVVERSORGUNG Sterbende Menschen sollen damit weit umfassender betreut werden, ob zu Hause, in Heimen, Hospizen oder Krankenhäusern. Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung vor allem auf dem Land sollen geschlossen werden. Beispielsweise werden nicht mehr nur 90, sondern 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten für Hospize übernommen. LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. Gesetzliche Grundlage dazu ist§ 75
AUFGABEN VON SOG. § 87 B-BETREUUNGSKRÄFTEN Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften (§ 43b SGB XI, früher § 87b) Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sollen in stationären Einrichtungen zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Bewohnerermöglichen.
LANDESRECHT SACHSEN-ANHALT GESAMTES GESETZ WTG-PERSVO - Seite 1 von 9 - Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WTG-PersVO Ausfertigungsdatum: 23.04.2019 Gültig ab:01.07.2019
WENN DIE WÄSCHE VERSCHWINDET Wenn die Wäsche verschwindet. Täglich fallen Unmengen von Wäsche im Heim an, die gereinigt werden müssen. Die Mehrheit der Einrichtungen wäscht deshalb gar nicht mehr selbst, sondern hat die Wäschereinigung an Dritte vergeben. Dass bei dieser täglichen Versorgung von Tonnen von Wäsche auch mal ein Wäschestück verlorengehen kann
HEIMGESETZE UND URTEILE 2. 3. Fachkraft erworben worden sind, Personen, die am 1. Januar 2019 als Fachkraft beschäftigt sind, und Personen, die mit Zustimmung der Heimaufsichtsbehörde als Fachkraft beschäftigt ANLEITUNG ZUM LESEN EINES HEIMVERTRAGS 2 Anleitung zum Lesen eines Heimvertrags Der Umzug in ein Pflegeheim kommt für viele Betroffene plötzlich und ungeplant. Zumindest werdensich die wenigsten
KEINE VOLLMACHT FÜR VORSORGE UND BETREUUNG: UND …TRANSLATE THISPAGE
Keine Vollmacht: Und nun? Wenn ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich in eine gesundheitlich kritische Situation gerät, welche die Entscheidungsfähigkeit aushebelt, müssen Dritte im Sinne des Betroffenen handeln. Tritt solch ein Fall ein, ist es für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits eine BIVA - INTERESSENVERTRETUNG BEI PFLEGE UND BETREUUNG Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarfdurch: Rechtsberatung, Schulungen, Aufklärung, Informationen und Lobbyarbeit. BESUCHSEINSCHRÄNKUNGEN IN ALTEN- UND PFLEGEHEIMEN WEGENSEE MORE ONBIVA.DE
ZUSATZLEISTUNGEN IM PFLEGEHEIM Zusatzleistungen im Pflegeheim. In der Pflege ist der Markt zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner stark reglementiert. In vielen Bereichen herrscht das Sachleistungsprinzip vor, d.h. die Empfänger von Pflege- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen zahlen die „Preise“ dafür nicht selbst, sondern die sogenannten Kostenträger – die Pflege- und Sozialkassen – vereinbaren mit LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. PRÜFUNG VON PFLEGE- UND HEIMVERTRÄGEN STERBEN, TOD UND PALLIATIVVERSORGUNG Sterben, Tod und Palliativversorgung. Auf die Frage, wo sich die Deutschen ihr Lebensende vorstellen, ist die häufigste Antwort nachwie vor: zu Hause.
AUFGABEN VON SOG. § 87 B-BETREUUNGSKRÄFTEN Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften (§ 43b SGB XI, früher § 87b) Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sollen in stationären Einrichtungen zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Bewohnerermöglichen.
BIVA - INTERESSENVERTRETUNG BEI PFLEGE UND BETREUUNG Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarfdurch: Rechtsberatung, Schulungen, Aufklärung, Informationen und Lobbyarbeit. BESUCHSEINSCHRÄNKUNGEN IN ALTEN- UND PFLEGEHEIMEN WEGENSEE MORE ONBIVA.DE
ZUSATZLEISTUNGEN IM PFLEGEHEIM Zusatzleistungen im Pflegeheim. In der Pflege ist der Markt zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner stark reglementiert. In vielen Bereichen herrscht das Sachleistungsprinzip vor, d.h. die Empfänger von Pflege- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen zahlen die „Preise“ dafür nicht selbst, sondern die sogenannten Kostenträger – die Pflege- und Sozialkassen – vereinbaren mit LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. PRÜFUNG VON PFLEGE- UND HEIMVERTRÄGEN STERBEN, TOD UND PALLIATIVVERSORGUNG Sterben, Tod und Palliativversorgung. Auf die Frage, wo sich die Deutschen ihr Lebensende vorstellen, ist die häufigste Antwort nachwie vor: zu Hause.
AUFGABEN VON SOG. § 87 B-BETREUUNGSKRÄFTEN Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften (§ 43b SGB XI, früher § 87b) Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sollen in stationären Einrichtungen zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Bewohnerermöglichen.
PROBLEME MIT PFLEGE UND HEIM? BERATUNG DER BIVA Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA-Pflegeschutzbund) Siebenmorgenweg 6-8 53229 Bonn E-Mail: info biva.de Beratung: 0228-909048-44 EINSICHTSRECHT IN DIE PFLEGEDOKUMENTATION Pflegedokumentation. Die Einrichtungsträger sind verpflichtet, über jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Pflegedokumentation zu führen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den jeweiligen Landesheimgesetzen.. Genauere Regelungen finden sich darüber hinaus in den sogenannten Landesrahmenverträgen nach § 75 Abs. 1 SGB XI.In diesen ist u.a. festgelegt, dass die LANDESRAHMENVERTRÄGE NACH § 75 SGB XI Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. STERBEN, TOD UND PALLIATIVVERSORGUNG Sterben, Tod und Palliativversorgung. Auf die Frage, wo sich die Deutschen ihr Lebensende vorstellen, ist die häufigste Antwort nachwie vor: zu Hause.
INVESTITIONSKOSTEN IM PFLEGEHEIM Investitionskosten in Heimen. Investitionskosten sind die Ausgaben eines Heimbetreibers für Anschaffu ngen von längerfristigen Gütern, z. B. das Gebäude oder die Ausstattung. In einem Pflegeheim sind die Kosten gemeint, die dem Träger durch Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischenAnlagen entstehen.
"87B-KRÄFTE": KRITIK AN REGELWIDRIGEM EINSATZ BIVA kritisiert regelwidrigen Einsatz von Betreuungskräften („§87b-Kräfte“) Das Aufgabengebiet für zusätzliche Betreuungskräfte, die in Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI eingesetzt werden können (bis Ende 2016 in § 87b), hat der Gesetzgeber klar definiert. LANDESRECHT SACHSEN-ANHALT GESAMTES GESETZ WTG-PERSVO - Seite 1 von 9 - Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WTG-PersVO Ausfertigungsdatum: 23.04.2019 Gültig ab:01.07.2019
WENN DIE WÄSCHE VERSCHWINDET Wenn die Wäsche verschwindet. Täglich fallen Unmengen von Wäsche im Heim an, die gereinigt werden müssen. Die Mehrheit der Einrichtungen wäscht deshalb gar nicht mehr selbst, sondern hat die Wäschereinigung an Dritte vergeben. HEIMGESETZE UND URTEILE 2. 3. Fachkraft erworben worden sind, Personen, die am 1. Januar 2019 als Fachkraft beschäftigt sind, und Personen, die mit Zustimmung der Heimaufsichtsbehörde als Fachkraft beschäftigt ANLEITUNG ZUM LESEN EINES HEIMVERTRAGS 2 Anleitung zum Lesen eines Heimvertrags Der Umzug in ein Pflegeheim kommt für viele Betroffene plötzlich und ungeplant. Zumindest werdensich die wenigsten
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BIVA-PFLEGESCHUTZBUNDWIR BERATEN SIE
BEI PROBLEMEN MIT DERPFLEGE IM ALTER
Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und kämpft erfolgreich für Menschenwürde und Selbstbestimmtheit im Alter und bei Behinderung. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist unabhängig und gemeinnützig. Er bietet auch Angehörigen Rat und Information in schwierigen Situationen bei Pflege und Betreuung.Mehr __ Schwerpunkte des BIVA-Pflegeschutzbundes sind:RECHTLICHE BERATUNG
Viele unserer Mitglieder kommen mit speziellen rechtlichen Fragestellungen zu uns. Nicht selten ist der BIVA-Beratungsdienst ihre „letzte Anlaufstelle“, nachdem sie bereits eine Odyssee verschiedener Ansprechpartner hinter sich haben. Dies liegt daran, dass wir ein hoch spezialisiertes Beratungsangebot haben: als einzige Interessenvertretung umfasst unsere Rechtsberatung sowohl die sozialrechtlichen und die ordnungsrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Bereiche des Heimrechts (Landesheimgesetze, SGB XI und XII,
WBVG ). Unter der Telefonnummer 0228-909048-44 kommen Sie direkt zum Beratungsdienst.
SCHULUNG VON HEIMBEIRÄTEN Mit Beiratsschulungenmöchten wir
die Mitwirkung in stationären Einrichtungen stärken. Da zunehmend nicht nur Bewohner von Einrichtungen in Bewohnerbeiräten aktiv sind, sondern auch externe Kräfte diese Arbeit unterstützen, gewinnen auch Angehörige und Interessierte an Bedeutung. Aktuell wird unser Schulungsangebot zusätzlich um Vorträge und Informationsveranstaltungen für alle Interessierten erweitert. AUFKLÄRUNG UND INFORMATION Auf dieser Website finden Sie darüber hinaus ein umfangreiches Archiv mit Beratungsthemen , Gesetzen und Gerichtsurteilen . Es kann Ihnen bei vielen Fragen unmittelbar helfen. Auch unsere Publikationen, Merkblätter und Broschüren können Ihnen weiter helfen. _© Robert Kneschke – Fotolia.com_Weniger __
TERMINEAlle Termine __09.10 2019
09.10.2019 - Mülheim an der Ruhr Mülheim an der Ruhr Treffen: Ambulante Leistungen je nach Pflegegrad09.10 2019
09.10.2019 - 53177 Bonn 53177 Bonn Vortrag: Der Wunsch, selbstständig zu leben – Was erwartet mich im Betreuten Wohnen?16.10 2019
16.10.2019 - 53177 Bonn 53177 Bonn Vortrag: Der Heimvertrag – Worauf muss ich beim Unterzeichnen achten?23.10 2019
23.10.2019 - 53177 Bonn 53177 Bonn Vortrag: Das Heimentgelt – Wie viel kostet mich diePflege?
Aktuelle ThemenMehr __ Dienstag, 01. Oktober 2019 |Presse
BIVA-PFLEGESCHUTZBUND KRITISIERT NEUEN PFLEGE-TÜV Zum Inkrafttreten des neuen Qualitätssystems in der stationären Altenpflege Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund erwartet vom neuen Qualitätssystem in der Pflege keine grundlegenden Verbesserungen für die von Pflege betroffenen Menschen in Deutschland. „Mit dem Inkrafttreten zum 1. Oktober geht ein aufwändig erarbeitetes neues System an den Start, das einen entscheidenden Geburtsfehler hat“, Dienstag, 01. Oktober 2019 |Presse
BEIRÄTE IN ALTENHEIMEN WERDEN VON DER AUSSENWELT ABGESCHOTTET Bonn. Mehr als die Hälfte der Altenheime in Deutschland verhindern die direkte Kontaktaufnahme Außenstehender mit dem gewählten Bewohnerbeirat. Diese Erfahrung machte der BIVA-Pflegeschutzbund im Rahmen einer Telefonaktion. 3.000 Einrichtungen in ganz Deutschland – knapp ein Viertel aller Heime – wurden angerufen, um den Namen des oder der Vorsitzenden des Bewohnerbeirates Montag, 30. September 2019 |Urteile
ZWEI URTEILE DES BUNDESSOZIALGERICHTS STÄRKEN BEWOHNERRECHTE Bei der Berechnung der Höhe des Pflegeentgeltes darf keine pauschale Gewinnmarge berücksichtigt werden; vor der Festlegung des zu zahlenden Entgeltes ist die schriftliche Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner einzuholen. Das Bundessozialgericht hatte in insgesamt drei Verfahren darüber zu entscheiden, ob die angerufene Schiedsstelle für die Soziale Pflegeversicherung im Land Nordrhein-Westfalen Montag, 30. September 2019 |Urteile
SCHMERZENSGELD BEI NICHT RICHTERLICH GENEHMIGTEN FREIHEITSENTZIEHENDENMASSNAHMEN
Das Land Hessen wurde vom OLG Frankfurt verurteilt, 12.000 Euro Schmerzensgeld an eine in einer psychiatrischen Klinik versorgten Patientin zu zahlen, weil diese ohne richterliche Genehmigung auch längere Zeit fixiert und einer Zwangsmedikation unterzogen wurde. Die Patientin wurde nach einem Notruf des Ehemannes gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung Montag, 30. September 2019 | Praxistipps für Bewohnervertretungen BEEINTRÄCHTIGTE WAHRNEHMUNG: BEIRÄTE KÖNNEN TEILHABE AM LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT VERBESSERN Die Aufgaben einer Bewohnervertretung im Pflegeheim sind in den jeweiligen Landesheimgesetzen und ihren Mit- bzw. Ausführungsverordnungen geregelt. Dazu gehören in vielen Fällen auch Angelegenheiten der sozialen Betreuung, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Unfallverhütung. Da in der Mehrzahl der Einrichtungen auch Menschen mit Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmungen oder Montag, 30. September 2019 | Aus unserer Beratungsarbeit UNTERSTÜTZUNG IM UMGANG MIT HILFSMITTELN GEHÖRT ZUR PFLEGE Menschen, die in einer Einrichtung leben, benötigen häufig Seh- und Hörhilfen und haben Zahnprothesen. Sie sind auf diese Hilfsmittel angewiesen, um am Leben teilnehmen, kommunizieren und essen zu können. Der Umgang damit bzw. die Unterstützung darin scheint aber nicht immer selbstverständlich. Beschwerden darüber, dass die Handhabung von Prothesen und anderen Dienstag, 17. September 2019 |Presse
BIVA-PFLEGESCHUTZBUND INITIIERT GRÜNDUNG EINER INTERESSENGEMEINSCHAFT Protest gegen rückwirkende Kostenerhöhung des Friedensheims Haan Die Nachzahlungsforderung des Friedensheimes in Haan traf die Bewohner im Juli 2019 unvorbereitet: Bis zu 7700 Euro rückwirkend für einen Zeitraum von 22 Monaten und ab sofort 351,66 Euro monatlich sollten sie „aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“ zahlen. Es gab zwar in einem Schreiben Freitag, 13. September 2019 |Presse
HEIMBEIRÄTE KENNEN IHRE RECHTE NICHT: BIVA-PFLEGESCHUTZBUND FORDERT VERPFLICHTENDE GESETZLICHE REGELUNGEN Bonn. Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes legen nahe, dass Bewohnervertretungen in den meisten Heimen keine oder unzureichende Kenntnisse haben von den Rechten, die ihnen tatsächlich zustehen. Jedes Landesheimgesetz verpflichtet zwar die Einrichtungen, eine Bewohnervertretung wählen zu lassen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit durchzuführen. Doch kaum eines dieser Gremien Freitag, 30. August 2019 |Presse
DIE PFLEGEBERATUNGSLANDSCHAFT IN DEUTSCHLAND: EIN ÜBERBLICK Unfall, Krankheit, Alter – ist plötzlich dauerhafte Pflege notwendig, stellen sich den Betroffenen und ihren Angehörigen viele Fragen, um die Versorgung sicherzustellen. Seit dem 01. Januar 2009 hat zwar jeder Pflegebedürftige in Deutschland Anspruch auf eine kostenlose professionelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Aber die Beratungslandschaft ist regional unterschiedlich organisiert und Freitag, 30. August 2019 | Praxistipps für Bewohnervertretungen BEIRÄTE SOLLEN DIE QUALITÄT IN DER BETREUUNG FÖRDERN In zahlreichen Landesheimgesetzen ist festgelegt, dass die Bewohnervertretungen bei der „Förderung der Qualität in der Betreuung“ mitwirken sollen. Eine große Chance für die Bewohner. Denn kein Kontrolleur von außen ist so nahe dran am täglichen Geschehen in einer Einrichtung, wie die Bewohner selbst. Viele Beiräte fragen sich aber, wie siealle Themen
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BUNDESINTERESSENVERTRETUNG FÃœR ALTE UND PFLEGEBETROFFENE MENSCHEN E.V. (BIVA-PFLEGESCHUTZBUND)Siebenmorgenweg 6-8
53229 Bonn
E-Mail: infobiva.de
Beratung: 0228-909048-44 Zentrale: 0228-909048-0Fax: 0228-909048-22
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