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iurastudent.de Dein Portal für das Jurastudium und Referendariat. iurastudent.de ist Dein kostenloses Lernportal und soziales Netzwerk für das Jurastudium und Referendariat! Lerne Definitionen für Dein Jurastudium mit unseren eLearning - Tools, führe Deinen eigenen Blog und mach Dich so für Arbeitgeber interessanter, stelle Deine Fragen zum Jurastudium und Referendariat in unserem Forum 3. ALTERNATIVE KAUSALITÄT 3. Alternative Kausalität. Bei der alternativen Kausalität oder auch Mehrfach- oder Doppelkausalität, fallen zwei Handlungen unabhängig voneinander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte. Beide Alternativen müssen in einem gleichen Tod zum gleichen Zeitpunkt übereinstimmen. 1. 3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von§ 222 STGB
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die MittäterABHILFEBESCHEID
Dem Abhilfebescheid geht die Prüfung wie im Widerspruchsbescheid voraus, nur mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruchsführer abgeholfen werden kann, weil der ursprünglich erlassene Bescheid rechtswidrig ist. Im Folgenden werden daher lediglich die praktischen Unterschiede dargestellt: I. GUTACHTEN II. PRAKTISCHER TEIL (Entwurf eines Abhilfebescheids) Stadt X Der SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2§ 229 STGB
Literaturverzeichnis zu §223 StGB - Körperverletzung. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung. § 226 StGB - Schwere Körperverletzung. § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge. § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung. § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei. § 239 StGB - Freiheitsberaubung. § 240 StGB -Nötigung.
SCHEMA ZUM UNTERLASSUNGSANSPRUCH NACH § 1004 I …TRANSLATE THIS PAGE I. Eigentumsbeeinträchtigung P: Negative Einwirkungen P: Ideelle Einwirkungen § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden (absolut geschützte Rechtsgüter) II. Störer Störer ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung adäquat zurückzuführen ist. Eine etwaige Zurechnung erfolgt durch § 166 I BGB (h.M.) III. SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
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Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die MittäterABHILFEBESCHEID
Dem Abhilfebescheid geht die Prüfung wie im Widerspruchsbescheid voraus, nur mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruchsführer abgeholfen werden kann, weil der ursprünglich erlassene Bescheid rechtswidrig ist. Im Folgenden werden daher lediglich die praktischen Unterschiede dargestellt: I. GUTACHTEN II. PRAKTISCHER TEIL (Entwurf eines Abhilfebescheids) Stadt X Der SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2§ 229 STGB
Literaturverzeichnis zu §223 StGB - Körperverletzung. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung. § 226 StGB - Schwere Körperverletzung. § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge. § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung. § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei. § 239 StGB - Freiheitsberaubung. § 240 StGB -Nötigung.
SCHEMA ZUM UNTERLASSUNGSANSPRUCH NACH § 1004 I …TRANSLATE THIS PAGE I. Eigentumsbeeinträchtigung P: Negative Einwirkungen P: Ideelle Einwirkungen § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden (absolut geschützte Rechtsgüter) II. Störer Störer ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung adäquat zurückzuführen ist. Eine etwaige Zurechnung erfolgt durch § 166 I BGB (h.M.) III. SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die Mittäter DEFINITION ZU DOLUS EVENTUALIS Definitionen. Definitionen Strafrecht. Dolus eventualis. Dolus eventualis. Der Täter handelt mit Eventualvorsatz, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um deserstrebten
DEFINITION ZU ÄQUIVALENZINTERESSE Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Emmerich, 6. Auflage München 2012, Vor § 241 - § 292, Rn. 4. SCHEMA ZUR ANSTIFTUNG, § 26 STGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat. b) Tathandlung: Bestimmen Bestimmen i.S.d. § 26 bedeutet das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter. c) Kausalität Mitursächlichkeit genügt. Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt DEFINITION ZU HINTERLISTIGER ÜBERFALL Hinterlistiger Überfall. Ein Überfall ist ein überraschender oder unerwarteter Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren. Quelle: Lackner/Kühl, 28. SCHEMA ZUR NÖTIGUNG, § 240 I STGB Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigen. (1) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Nötigungsmittel) Gewalt in Form von vis absoluta oder vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist umstritten. 3. HYPOTHETISCHE KAUSALITÄT (QUASIKAUSALITÄT) Ferner muss zwischen der unterlassenden Rettungshandlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zusammenhang bestehen, um den Erfolgseintritt dem unterlassenden Täter zurechnen zu können. Problematisch erscheint jedoch, dass der Täter dem Geschehen lediglich seinen Lauf lässt, anstatt, wie für gewöhnlich eine Bedingung zu setzen, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne, dass der DEFINITION ZU ERLANGTES ETWAS (§§ 812 FF. BGBTRANSLATE THIS PAGE Lernen. Definitionen. Definitionen Zivilrecht. Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Etwas Erlangtes kann jede Verbesserung der Vermögensposition bzw. jeder Vermögensvorteil sein. Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Schwab, Band 5, 6. Auflage München 2013, § 812, Rn. 1. DEFINITION ZU VERTRAGSANBAHNUNG ISD § 311 II NR. 2TRANSLATE THIS PAGE Vertragsanbahnung iSd § 311 II Nr. 2. Eine Vertragsanbahnung setzt voraus, dass sich eine Person zumindest als potentieller Kunde in den Einflussbereich des zukünftigen Vertragspartners begeben hat, mit dem Ziel einen Vertrag abzuschließen oder zumindest einen geschäftlichen Kontakt anzubahnen. Gleichwohl ist es nicht erforderlich, dassIURASTUDENT.DE
iurastudent.de Dein Portal für das Jurastudium und Referendariat. iurastudent.de ist Dein kostenloses Lernportal und soziales Netzwerk für das Jurastudium und Referendariat! Lerne Definitionen für Dein Jurastudium mit unseren eLearning - Tools, führe Deinen eigenen Blog und mach Dich so für Arbeitgeber interessanter, stelle Deine Fragen zum Jurastudium und Referendariat in unserem Forum 3. ALTERNATIVE KAUSALITÄT 3. Alternative Kausalität. Bei der alternativen Kausalität oder auch Mehrfach- oder Doppelkausalität, fallen zwei Handlungen unabhängig voneinander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte. Beide Alternativen müssen in einem gleichen Tod zum gleichen Zeitpunkt übereinstimmen. 1. 3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von§ 222 STGB
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die MittäterABHILFEBESCHEID
Dem Abhilfebescheid geht die Prüfung wie im Widerspruchsbescheid voraus, nur mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruchsführer abgeholfen werden kann, weil der ursprünglich erlassene Bescheid rechtswidrig ist. Im Folgenden werden daher lediglich die praktischen Unterschiede dargestellt: I. GUTACHTEN II. PRAKTISCHER TEIL (Entwurf eines Abhilfebescheids) Stadt X Der SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2§ 229 STGB
Literaturverzeichnis zu §223 StGB - Körperverletzung. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung. § 226 StGB - Schwere Körperverletzung. § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge. § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung. § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei. § 239 StGB - Freiheitsberaubung. § 240 StGB -Nötigung.
SCHEMA ZUM UNTERLASSUNGSANSPRUCH NACH § 1004 I …TRANSLATE THIS PAGE I. Eigentumsbeeinträchtigung P: Negative Einwirkungen P: Ideelle Einwirkungen § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden (absolut geschützte Rechtsgüter) II. Störer Störer ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung adäquat zurückzuführen ist. Eine etwaige Zurechnung erfolgt durch § 166 I BGB (h.M.) III. SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
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Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die MittäterABHILFEBESCHEID
Dem Abhilfebescheid geht die Prüfung wie im Widerspruchsbescheid voraus, nur mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruchsführer abgeholfen werden kann, weil der ursprünglich erlassene Bescheid rechtswidrig ist. Im Folgenden werden daher lediglich die praktischen Unterschiede dargestellt: I. GUTACHTEN II. PRAKTISCHER TEIL (Entwurf eines Abhilfebescheids) Stadt X Der SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2§ 229 STGB
Literaturverzeichnis zu §223 StGB - Körperverletzung. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung. § 226 StGB - Schwere Körperverletzung. § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge. § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung. § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei. § 239 StGB - Freiheitsberaubung. § 240 StGB -Nötigung.
SCHEMA ZUM UNTERLASSUNGSANSPRUCH NACH § 1004 I …TRANSLATE THIS PAGE I. Eigentumsbeeinträchtigung P: Negative Einwirkungen P: Ideelle Einwirkungen § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden (absolut geschützte Rechtsgüter) II. Störer Störer ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung adäquat zurückzuführen ist. Eine etwaige Zurechnung erfolgt durch § 166 I BGB (h.M.) III. SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die Mittäter DEFINITION ZU DOLUS EVENTUALIS Definitionen. Definitionen Strafrecht. Dolus eventualis. Dolus eventualis. Der Täter handelt mit Eventualvorsatz, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um deserstrebten
DEFINITION ZU ÄQUIVALENZINTERESSE Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Emmerich, 6. Auflage München 2012, Vor § 241 - § 292, Rn. 4. SCHEMA ZUR ANSTIFTUNG, § 26 STGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat. b) Tathandlung: Bestimmen Bestimmen i.S.d. § 26 bedeutet das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter. c) Kausalität Mitursächlichkeit genügt. Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt DEFINITION ZU HINTERLISTIGER ÜBERFALL Hinterlistiger Überfall. Ein Überfall ist ein überraschender oder unerwarteter Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren. Quelle: Lackner/Kühl, 28. SCHEMA ZUR NÖTIGUNG, § 240 I STGB Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigen. (1) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Nötigungsmittel) Gewalt in Form von vis absoluta oder vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist umstritten. 3. HYPOTHETISCHE KAUSALITÄT (QUASIKAUSALITÄT) Ferner muss zwischen der unterlassenden Rettungshandlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zusammenhang bestehen, um den Erfolgseintritt dem unterlassenden Täter zurechnen zu können. Problematisch erscheint jedoch, dass der Täter dem Geschehen lediglich seinen Lauf lässt, anstatt, wie für gewöhnlich eine Bedingung zu setzen, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne, dass der DEFINITION ZU ERLANGTES ETWAS (§§ 812 FF. BGBTRANSLATE THIS PAGE Lernen. Definitionen. Definitionen Zivilrecht. Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Etwas Erlangtes kann jede Verbesserung der Vermögensposition bzw. jeder Vermögensvorteil sein. Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Schwab, Band 5, 6. Auflage München 2013, § 812, Rn. 1. DEFINITION ZU VERTRAGSANBAHNUNG ISD § 311 II NR. 2TRANSLATE THIS PAGE Vertragsanbahnung iSd § 311 II Nr. 2. Eine Vertragsanbahnung setzt voraus, dass sich eine Person zumindest als potentieller Kunde in den Einflussbereich des zukünftigen Vertragspartners begeben hat, mit dem Ziel einen Vertrag abzuschließen oder zumindest einen geschäftlichen Kontakt anzubahnen. Gleichwohl ist es nicht erforderlich, dassIURASTUDENT.DE
iurastudent.de Dein Portal für das Jurastudium und Referendariat. iurastudent.de ist Dein kostenloses Lernportal und soziales Netzwerk für das Jurastudium und Referendariat! Lerne Definitionen für Dein Jurastudium mit unseren eLearning - Tools, führe Deinen eigenen Blog und mach Dich so für Arbeitgeber interessanter, stelle Deine Fragen zum Jurastudium und Referendariat in unserem Forum 3. ALTERNATIVE KAUSALITÄT 3. Alternative Kausalität. Bei der alternativen Kausalität oder auch Mehrfach- oder Doppelkausalität, fallen zwei Handlungen unabhängig voneinander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte. Beide Alternativen müssen in einem gleichen Tod zum gleichen Zeitpunkt übereinstimmen. 1. 3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von§ 222 STGB
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die MittäterABHILFEBESCHEID
Dem Abhilfebescheid geht die Prüfung wie im Widerspruchsbescheid voraus, nur mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruchsführer abgeholfen werden kann, weil der ursprünglich erlassene Bescheid rechtswidrig ist. Im Folgenden werden daher lediglich die praktischen Unterschiede dargestellt: I. GUTACHTEN II. PRAKTISCHER TEIL (Entwurf eines Abhilfebescheids) Stadt X Der SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2§ 229 STGB
Literaturverzeichnis zu §223 StGB - Körperverletzung. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung. § 226 StGB - Schwere Körperverletzung. § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge. § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung. § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei. § 239 StGB - Freiheitsberaubung. § 240 StGB -Nötigung.
SCHEMA ZUM UNTERLASSUNGSANSPRUCH NACH § 1004 I …TRANSLATE THIS PAGE I. Eigentumsbeeinträchtigung P: Negative Einwirkungen P: Ideelle Einwirkungen § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden (absolut geschützte Rechtsgüter) II. Störer Störer ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung adäquat zurückzuführen ist. Eine etwaige Zurechnung erfolgt durch § 166 I BGB (h.M.) III. SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
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iurastudent.de Dein Portal für das Jurastudium und Referendariat. iurastudent.de ist Dein kostenloses Lernportal und soziales Netzwerk für das Jurastudium und Referendariat! Lerne Definitionen für Dein Jurastudium mit unseren eLearning - Tools, führe Deinen eigenen Blog und mach Dich so für Arbeitgeber interessanter, stelle Deine Fragen zum Jurastudium und Referendariat in unserem Forum 3. ALTERNATIVE KAUSALITÄT 3. Alternative Kausalität. Bei der alternativen Kausalität oder auch Mehrfach- oder Doppelkausalität, fallen zwei Handlungen unabhängig voneinander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte. Beide Alternativen müssen in einem gleichen Tod zum gleichen Zeitpunkt übereinstimmen. 1. 3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von§ 222 STGB
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die MittäterABHILFEBESCHEID
Dem Abhilfebescheid geht die Prüfung wie im Widerspruchsbescheid voraus, nur mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruchsführer abgeholfen werden kann, weil der ursprünglich erlassene Bescheid rechtswidrig ist. Im Folgenden werden daher lediglich die praktischen Unterschiede dargestellt: I. GUTACHTEN II. PRAKTISCHER TEIL (Entwurf eines Abhilfebescheids) Stadt X Der SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2§ 229 STGB
Literaturverzeichnis zu §223 StGB - Körperverletzung. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung. § 226 StGB - Schwere Körperverletzung. § 227 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge. § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung. § 231 StGB - Beteiligung an einer Schlägerei. § 239 StGB - Freiheitsberaubung. § 240 StGB -Nötigung.
SCHEMA ZUM UNTERLASSUNGSANSPRUCH NACH § 1004 I …TRANSLATE THIS PAGE I. Eigentumsbeeinträchtigung P: Negative Einwirkungen P: Ideelle Einwirkungen § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden (absolut geschützte Rechtsgüter) II. Störer Störer ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung adäquat zurückzuführen ist. Eine etwaige Zurechnung erfolgt durch § 166 I BGB (h.M.) III. SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die Mittäter DEFINITION ZU DOLUS EVENTUALIS Definitionen. Definitionen Strafrecht. Dolus eventualis. Dolus eventualis. Der Täter handelt mit Eventualvorsatz, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um deserstrebten
DEFINITION ZU ÄQUIVALENZINTERESSE Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Emmerich, 6. Auflage München 2012, Vor § 241 - § 292, Rn. 4. SCHEMA ZUR ANSTIFTUNG, § 26 STGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat. b) Tathandlung: Bestimmen Bestimmen i.S.d. § 26 bedeutet das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter. c) Kausalität Mitursächlichkeit genügt. Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt DEFINITION ZU HINTERLISTIGER ÜBERFALL Hinterlistiger Überfall. Ein Überfall ist ein überraschender oder unerwarteter Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren. Quelle: Lackner/Kühl, 28. SCHEMA ZUR NÖTIGUNG, § 240 I STGB Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigen. (1) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Nötigungsmittel) Gewalt in Form von vis absoluta oder vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist umstritten. 3. HYPOTHETISCHE KAUSALITÄT (QUASIKAUSALITÄT) Ferner muss zwischen der unterlassenden Rettungshandlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zusammenhang bestehen, um den Erfolgseintritt dem unterlassenden Täter zurechnen zu können. Problematisch erscheint jedoch, dass der Täter dem Geschehen lediglich seinen Lauf lässt, anstatt, wie für gewöhnlich eine Bedingung zu setzen, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne, dass der DEFINITION ZU ERLANGTES ETWAS (§§ 812 FF. BGBTRANSLATE THIS PAGE Lernen. Definitionen. Definitionen Zivilrecht. Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Etwas Erlangtes kann jede Verbesserung der Vermögensposition bzw. jeder Vermögensvorteil sein. Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Schwab, Band 5, 6. Auflage München 2013, § 812, Rn. 1. DEFINITION ZU VERTRAGSANBAHNUNG ISD § 311 II NR. 2TRANSLATE THIS PAGE Vertragsanbahnung iSd § 311 II Nr. 2. Eine Vertragsanbahnung setzt voraus, dass sich eine Person zumindest als potentieller Kunde in den Einflussbereich des zukünftigen Vertragspartners begeben hat, mit dem Ziel einen Vertrag abzuschließen oder zumindest einen geschäftlichen Kontakt anzubahnen. Gleichwohl ist es nicht erforderlich, dassIURASTUDENT.DE
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Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2 SCHEMA ZUR NÖTIGUNG, § 240 I STGB Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigen. (1) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ãœbel (Nötigungsmittel) Gewalt in Form von vis absoluta oder vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist umstritten. SCHEMA ZUR KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE, § 227 …TRANSLATE THISPAGE
I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Tatbestand des § 223 StGB 2. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB a) Erfolg = Tod der verletzten Person b) Kausalität c) Objektive Zurechnung Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei SCHEMA ZUM FAHRLÄSSIGKEITSDELIKT I. Tatbestand 1. Erfolgsverursachung a) Handlung b) Erfolg c) Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. 2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt zu der er in der konkreten Situation verpflichtet SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
SCHEMA ZUM FESTNAHMERECHT, § 127 I S.1 STPO I. Festnahmesituation, § 127 I S. 1 StPO 1. Tat a) Tat = jede verfolgbare Straftat, die zum Erlass eines Haft- § 112 StPO oder Unterbringungsbefehls § 126a StPO berechtigen würde P: Strafunmündige Kinder § 19 StGB (-) P: Tatverdacht 2. "frisch betroffen" Auf frischer Tat betroffen ist, wer bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder inIURASTUDENT.DE
iurastudent.de Dein Portal für das Jurastudium und Referendariat. iurastudent.de ist Dein kostenloses Lernportal und soziales Netzwerk für das Jurastudium und Referendariat! Lerne Definitionen für Dein Jurastudium mit unseren eLearning - Tools, führe Deinen eigenen Blog und mach Dich so für Arbeitgeber interessanter, stelle Deine Fragen zum Jurastudium und Referendariat in unserem Forum 3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von 3. ALTERNATIVE KAUSALITÄT 3. Alternative Kausalität. Bei der alternativen Kausalität oder auch Mehrfach- oder Doppelkausalität, fallen zwei Handlungen unabhängig voneinander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte. Beide Alternativen müssen in einem gleichen Tod zum gleichen Zeitpunkt übereinstimmen. 1.§ 222 STGB
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2 SCHEMA ZUR NÖTIGUNG, § 240 I STGB Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigen. (1) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ãœbel (Nötigungsmittel) Gewalt in Form von vis absoluta oder vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist umstritten. SCHEMA ZUR KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE, § 227 …TRANSLATE THISPAGE
I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Tatbestand des § 223 StGB 2. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB a) Erfolg = Tod der verletzten Person b) Kausalität c) Objektive Zurechnung Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei SCHEMA ZUM FAHRLÄSSIGKEITSDELIKT I. Tatbestand 1. Erfolgsverursachung a) Handlung b) Erfolg c) Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. 2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt zu der er in der konkreten Situation verpflichtet SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
SCHEMA ZUM FESTNAHMERECHT, § 127 I S.1 STPO I. Festnahmesituation, § 127 I S. 1 StPO 1. Tat a) Tat = jede verfolgbare Straftat, die zum Erlass eines Haft- § 112 StPO oder Unterbringungsbefehls § 126a StPO berechtigen würde P: Strafunmündige Kinder § 19 StGB (-) P: Tatverdacht 2. "frisch betroffen" Auf frischer Tat betroffen ist, wer bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder inLEADING CASES
In der Literatur ist die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des „Erschle. In unserer Katgeorie "Leading Cases - Die wichtigsten Fälle und Urteile im Jurastudium" findet ihr - wie der Name der Kategorie schon besagt - die wichtigsten Urteil und Fälle, die man als Jurastudent kennen sollte, als Gutachten aufbereitet. 3. HYPOTHETISCHE KAUSALITÄT (QUASIKAUSALITÄT) Ferner muss zwischen der unterlassenden Rettungshandlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zusammenhang bestehen, um den Erfolgseintritt dem unterlassenden Täter zurechnen zu können. Problematisch erscheint jedoch, dass der Täter dem Geschehen lediglich seinen Lauf lässt, anstatt, wie für gewöhnlich eine Bedingung zu setzen, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne, dass der SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die Mittäter SCHEMA ZUR KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE, § …TRANSLATE THIS PAGE I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Tatbestand des § 223 StGB 2. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB a) Erfolg = Tod der verletzten Person b) Kausalität c) Objektive Zurechnung Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei SCHEMA ZUR FREIHEITSBERAUBUNG, § 239 I STGB Schema zur Freiheitsberaubung, § 239 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Objekt: Ein anderer Mensch. b) Handlung: Eingriff in die mögliche persönliche Bewegungsfreiheit durch Einsperren oder auf sonstige Weise. Einsperren ist das Verhindern des Verlassens eines Raumes durch äußere Vorrichtungen oder sonstigeVorkehrungen.
SCHEMA ZUR URKUNDENFÄLSCHUNG, § 267 STGB Schema zur Urkundenfälschung, § 267 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Objekt: Urkunde. Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion). b) Unecht. SCHEMA ZUR BEIHILFE, § 27 STGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat. b) Tathandlung: Hilfeleisten Hilfeleisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder fördert. (str.) -physisch oder psychisch- c) Kausalität Nach st.Rspr. muss die Hilfeleistung nicht kausal iSe conditio sine qua non sein, erforderlich ist aber, dass die SCHEMA ZUR AGB-PRÃœFUNG, §§ 305 FF. BGB I. Eröffnung des Anwendungsbereichs von §Â§ 305 ff. BGB 1. Eingeschänkt anwendbar auf Arbeitsverträge, § 310 IV S. 2 BGB 2. Keine Anwendung Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Betriebsvereinbarungen und STICHWORT FORTWIRKENDE KAUSALITÄT Fortwirkende Kausalität. Fortwirkende Kausalität. 2. Unterbrechung des Kausalzusammenhanges. Gespeichert von admin am/um Mi, 16/01/2013 - 19:19. a) Anknüpfende Kausalität (Fortwirkende Kausalität) Im Falle einer nur anknüpfenden Kausalität, wird der Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg nicht unterbrochen, womit eine DEFINITION ZU ERLANGTES ETWAS (§§ 812 FF. BGBTRANSLATE THIS PAGE Lernen. Definitionen. Definitionen Zivilrecht. Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Etwas Erlangtes kann jede Verbesserung der Vermögensposition bzw. jeder Vermögensvorteil sein. Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Schwab, Band 5, 6. Auflage München 2013, § 812, Rn. 1.IURASTUDENT.DE
iurastudent.de Dein Portal für das Jurastudium und Referendariat. iurastudent.de ist Dein kostenloses Lernportal und soziales Netzwerk für das Jurastudium und Referendariat! Lerne Definitionen für Dein Jurastudium mit unseren eLearning - Tools, führe Deinen eigenen Blog und mach Dich so für Arbeitgeber interessanter, stelle Deine Fragen zum Jurastudium und Referendariat in unserem Forum 3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von 3. ALTERNATIVE KAUSALITÄT 3. Alternative Kausalität. Bei der alternativen Kausalität oder auch Mehrfach- oder Doppelkausalität, fallen zwei Handlungen unabhängig voneinander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte. Beide Alternativen müssen in einem gleichen Tod zum gleichen Zeitpunkt übereinstimmen. 1.§ 222 STGB
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2 SCHEMA ZUR NÖTIGUNG, § 240 I STGB Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigen. (1) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ãœbel (Nötigungsmittel) Gewalt in Form von vis absoluta oder vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist umstritten. SCHEMA ZUR KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE, § 227 …TRANSLATE THISPAGE
I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Tatbestand des § 223 StGB 2. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB a) Erfolg = Tod der verletzten Person b) Kausalität c) Objektive Zurechnung Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei SCHEMA ZUM FAHRLÄSSIGKEITSDELIKT I. Tatbestand 1. Erfolgsverursachung a) Handlung b) Erfolg c) Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. 2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt zu der er in der konkreten Situation verpflichtet SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
SCHEMA ZUM FESTNAHMERECHT, § 127 I S.1 STPO I. Festnahmesituation, § 127 I S. 1 StPO 1. Tat a) Tat = jede verfolgbare Straftat, die zum Erlass eines Haft- § 112 StPO oder Unterbringungsbefehls § 126a StPO berechtigen würde P: Strafunmündige Kinder § 19 StGB (-) P: Tatverdacht 2. "frisch betroffen" Auf frischer Tat betroffen ist, wer bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder inIURASTUDENT.DE
iurastudent.de Dein Portal für das Jurastudium und Referendariat. iurastudent.de ist Dein kostenloses Lernportal und soziales Netzwerk für das Jurastudium und Referendariat! Lerne Definitionen für Dein Jurastudium mit unseren eLearning - Tools, führe Deinen eigenen Blog und mach Dich so für Arbeitgeber interessanter, stelle Deine Fragen zum Jurastudium und Referendariat in unserem Forum 3. DIE BILLIGUNGSTHEORIE Ähnliche Kriterien stellt insoweit auch die von der Rechtsprechung entwickelte Billigungstheorie auf, indem sie für den Eventualvorsatz fordert, dass der Täter die für möglichngehaltene Tatbestandsverwirklichung „billigend in Kauf nimmt“.BGHSt 7, 363 (368).; ähnlich BGHSt 36, 1 (9).); m.w.N BGH NStZ 88, 175. Daraus folgt, dass auch die Judikatur zur Beurteilung von 3. ALTERNATIVE KAUSALITÄT 3. Alternative Kausalität. Bei der alternativen Kausalität oder auch Mehrfach- oder Doppelkausalität, fallen zwei Handlungen unabhängig voneinander zeitlich zusammen, wobei jede für sich den Erfolg auch alleine herbeigeführt hätte. Beide Alternativen müssen in einem gleichen Tod zum gleichen Zeitpunkt übereinstimmen. 1.§ 222 STGB
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) SCHEMA ZUR UNTREUE, § 266 STGB Insoweit ist für die Untreue eine Schädigung fremden Vermögens „von innen“ zu verlangen; der Täter muss aufgrund der ihm eingeräumten Kompetenzen (ausschnitthaft) an Stelle des Vermögensinhabers selbststänÂdig handeln können. Mehr Informationen zu dem Streitstand erhältst Du hier: Vermögensbetreuungspflicht. (2 SCHEMA ZUR NÖTIGUNG, § 240 I STGB Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. Schema zur Nötigung, § 240 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigen. (1) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ãœbel (Nötigungsmittel) Gewalt in Form von vis absoluta oder vis compulsiva. Der Gewaltbegriff ist umstritten. SCHEMA ZUR KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE, § 227 …TRANSLATE THISPAGE
I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Tatbestand des § 223 StGB 2. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB a) Erfolg = Tod der verletzten Person b) Kausalität c) Objektive Zurechnung Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei SCHEMA ZUM FAHRLÄSSIGKEITSDELIKT I. Tatbestand 1. Erfolgsverursachung a) Handlung b) Erfolg c) Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. 2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt zu der er in der konkreten Situation verpflichtet SCHEMA ZUM BETRUG, § 263 I STGB Schema zum Betrug, § 263 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täuschung. Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erregen. Täuschungsarten: Vorspiegeln falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Unterdrücken von Tatsachen = Unterlassen rechtlich gebotenerAufklärung.
SCHEMA ZUM FESTNAHMERECHT, § 127 I S.1 STPO I. Festnahmesituation, § 127 I S. 1 StPO 1. Tat a) Tat = jede verfolgbare Straftat, die zum Erlass eines Haft- § 112 StPO oder Unterbringungsbefehls § 126a StPO berechtigen würde P: Strafunmündige Kinder § 19 StGB (-) P: Tatverdacht 2. "frisch betroffen" Auf frischer Tat betroffen ist, wer bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder inLEADING CASES
In der Literatur ist die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des „Erschle. In unserer Katgeorie "Leading Cases - Die wichtigsten Fälle und Urteile im Jurastudium" findet ihr - wie der Name der Kategorie schon besagt - die wichtigsten Urteil und Fälle, die man als Jurastudent kennen sollte, als Gutachten aufbereitet. 3. HYPOTHETISCHE KAUSALITÄT (QUASIKAUSALITÄT) Ferner muss zwischen der unterlassenden Rettungshandlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zusammenhang bestehen, um den Erfolgseintritt dem unterlassenden Täter zurechnen zu können. Problematisch erscheint jedoch, dass der Täter dem Geschehen lediglich seinen Lauf lässt, anstatt, wie für gewöhnlich eine Bedingung zu setzen, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne, dass der SCHEMA ZUR MITTÄTERSCHAFT, § 25 II STGB Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. Schema zur Mittäterschaft, § 25 II StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatbestand verwirklicht. Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die Mittäter SCHEMA ZUR KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE, § …TRANSLATE THIS PAGE I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Tatbestand des § 223 StGB 2. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB a) Erfolg = Tod der verletzten Person b) Kausalität c) Objektive Zurechnung Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei SCHEMA ZUR FREIHEITSBERAUBUNG, § 239 I STGB Schema zur Freiheitsberaubung, § 239 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Objekt: Ein anderer Mensch. b) Handlung: Eingriff in die mögliche persönliche Bewegungsfreiheit durch Einsperren oder auf sonstige Weise. Einsperren ist das Verhindern des Verlassens eines Raumes durch äußere Vorrichtungen oder sonstigeVorkehrungen.
SCHEMA ZUR URKUNDENFÄLSCHUNG, § 267 STGB Schema zur Urkundenfälschung, § 267 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Objekt: Urkunde. Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion). b) Unecht. SCHEMA ZUR BEIHILFE, § 27 STGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Taterfolg Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat. b) Tathandlung: Hilfeleisten Hilfeleisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder fördert. (str.) -physisch oder psychisch- c) Kausalität Nach st.Rspr. muss die Hilfeleistung nicht kausal iSe conditio sine qua non sein, erforderlich ist aber, dass die SCHEMA ZUR AGB-PRÃœFUNG, §§ 305 FF. BGB I. Eröffnung des Anwendungsbereichs von §Â§ 305 ff. BGB 1. Eingeschänkt anwendbar auf Arbeitsverträge, § 310 IV S. 2 BGB 2. Keine Anwendung Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Betriebsvereinbarungen und STICHWORT FORTWIRKENDE KAUSALITÄT Fortwirkende Kausalität. Fortwirkende Kausalität. 2. Unterbrechung des Kausalzusammenhanges. Gespeichert von admin am/um Mi, 16/01/2013 - 19:19. a) Anknüpfende Kausalität (Fortwirkende Kausalität) Im Falle einer nur anknüpfenden Kausalität, wird der Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg nicht unterbrochen, womit eine DEFINITION ZU ERLANGTES ETWAS (§§ 812 FF. BGBTRANSLATE THIS PAGE Lernen. Definitionen. Definitionen Zivilrecht. Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Erlangtes Etwas (§§ 812 ff. BGB) Etwas Erlangtes kann jede Verbesserung der Vermögensposition bzw. jeder Vermögensvorteil sein. Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Schwab, Band 5, 6. Auflage München 2013, § 812, Rn. 1.Direkt zum Inhalt
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